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Buwog: Grasser und Hochegger beschäftigen weiterhin die Justiz

WIEN. Nach den Schuldsprüchen am Obersten Gerichtshof (OGH) im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte am gestrigen Dienstag sind nun noch Teilaufhebungen des Ersturteils des Wiener Straflandesgerichts offen.


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