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Feindliche Drohnen abschießen: »Schlicht die Hauptaufgabe der Bundeswehr«

Es braucht keine Gesetzesänderung, damit die Bundeswehr mutmaßliche feindliche Drohnen abschießen darf, sagt der Staatsrechtler Matthias Herdegen. Das sei bereits jetzt vom Verteidigungsauftrag umfasst.


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