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Letztlich neun statt zehn Jahre Haft für einen Salzburger Sexualstraftäter

42-jähriger Rückfallstäter hatte sich an völlig wehrloser junger Frau vergangen und weitere teils einschlägige Straftaten verübt. Der Oberste Gerichtshof wies jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde des Einheimischen größtenteils zurück.


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