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Die Polizei beschlagnahmte im ersten Jahr 200 Raserfahrzeuge

Die gesetzliche Verschärfung brachte im ersten Jahr seit der Gültigkeit mit März 2024 nur etwa die Hälfte der ursprünglich erwarteten Fälle. In den aktuellsten Zahlen des Innenministeriums sind nur vorläufige Beschlagnahmen durch die Polizei enthalten, die nach einer Anhaltung der Lenkerinnen und Lenker an Ort und Stelle durchgeführt wurden. In der Praxis kommt es nur in wenigen Fällen, dazu, dass Behörden die Fahrzeuge versteigern lassen.


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