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Entschädigung für Kunden des Energieversorgers EVN: Preiserhöhung von 2022 war nicht rechtskonform

Kunden des niederösterreichischen Energieversorgers EVN können auf eine Entschädigung hoffen, falls sie 2022 von dem Unternehmen versorgt wurden. Denn die damalige Preiserhöhung war nicht rechtskonform. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit der EVN eine Entschädigung vereinbart. Demnach erhalten Privatkunden auf Anforderung eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Die Anmeldung ist bis 31. Juli unter www.vki.at/EVN2025 möglich.


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ID: 705265939
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