Rumäniens Verfassungsgericht hat am Dienstagnachmittag den Beschluss der Zentralen Wahlkommission, die Kandidatur des pro-russischen ultra-rechten Präsidentschaftsanwärters Călin Georgescu abzulehnen, aufrechterhalten und dessen dagegen eingelegten Einspruch abgelehnt. Für den 62-Jährigen bedeutet dies das endgültige Aus seiner Kandidatur, da er keine anderen Einspruchsmöglichkeiten mehr hat.
Rumäniens Verfassungsgericht bestätigte die Ablehnung der Präsidentschaftskandidatur des pro-russischen Călin Georgescu wegen Verstößen gegen demokratische Werte und Unregelmäßigkeiten bei Wahlkampffinanzierung, die zu einer früheren Wahlannullierung führten. Hunderte Anhänger protestierten gegen die Entscheidung.