Gutscheine gelten als eines der beliebtesten Weihnachtsgeschenke: Doch jetzt, wenn es darum geht, diese einzulösen, können vereinzelt Probleme auftreten. Guido Zeilinger, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer, klärt auf. STEIERMARK. Wer einen Gutschein zu Weihnachten geschenkt bekommen hat, sollte diesen in der Regel rasch einlösen. Denn sowohl Wertverlust als auch Insolvenz können die Freude trüben. Allgemein gilt: Gutscheine gelten 30 Jahre. Was kann ich machen, wenn ich mit einem...