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Gebührensatzung für Obdachlose: Was Obdachlose für Schlafplätze zahlen sollen

Mainz plant eine Satzung zur Regelung der Kosten für Obdachlosenunterkünfte, inklusive einer Gebühr von 1,60 Euro pro Nacht für Notunterkünfte zum Schutz vor Erfrierung. Dies führt zu Kontroversen, da Kritiker die Gebühren für Obdachlose ablehnen, während Sozialdienste argumentieren, die Satzung regele lediglich gängige Praxis und diene der Kostendeckung, wobei niemand aufgrund von Zahlungsunfähigkeit abgewiesen werde. Übergangszeiten ohne Gebühren werden gefordert, bis Leistungsansprüche geklärt sind. Frankfurt verzichtet bisher auf eine solche Regelung.
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ID: 1194727975